Gl�ckslaterne - Fluglaterne
Hei�luftballons und Gl�ckslaternen zur
Hochzeit sind out! Feuer- und Brandgefahr! In vielen Bundesl�ndern sind sie
verboten.
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Himmelslaterne, Hochzeitslaterne, Skylaterne, Hei�luftballon.
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auch f�r Party, Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, Valentin, Jubil�en, Sommerfest, Vereinsfeier, Festivals, Taufe, Firmenfeier. Die Partylaterne oder Gl�ckslaterne kann bei verschiedensten Veranstaltungen und Anl�ssen eingesetzt werden.
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Himmelslaternen fliegen lassen.
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Sicherheitshinweise & Informationen
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Gem�� Luftverkehrsordnung �16 Abs.4 ben�tigt man f�r Wunschlaternen unter Beachtung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften keine Flugerlaubnis. Unter
Beachtung der Sicherheitshinweise kann die Fluglaterne an s�mtlichen Tagen im Jahr eingesetzt werden.
Folgende sicherheitsbedingte Einschr�nkungen sind unbedingt zu beachten: Fluglaternen d�rfen nicht in der N�he von entflammbaren oder explosionsgef�hrdeten Pl�tzen, Geb�uden oder Gegenst�nden wie beispielsweise Tankstellen, Betriebe mit entz�ndlichen Stoffen, Papierfabriken und oder in unmittelbarer N�he von H�usern, B�umen, Hochspannungsmasten und sonstigen Hindernissen starten., da die Fluglaternen Br�nde ausl�sen k�nnen. Orte in der N�he zu Flugpl�tzen (in einem Umkreis von 1,5 km sowie einem gr��eren Radius bei regionalen (15-20 km) und internationalen Flugh�fen (50 km) erlauben keinen Start der Fluglaterne, hier besteht absolutes Flugverbot. Das Fliegenlassen von mehr als 10 St�ck bedarf einer Genehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH. Informieren Sie sich unbedingt vor dem Start, ob sich ein Flugplatz oder Flughafen in der N�he befindet und der Start der Fluglaterne am gew�hlten Ort gestattet ist. Auskunft erhalten Sie bei der Deutschen Flugsicherung GmbH.
In
mehreren Bundesl�ndern ist das Steigenlassen von Skylaternen
mittlerweile verboten! Durch leichtfertigen und unverantwortlichen
Einsatz der Himmelslaternen, unter Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften,
sind Unf�lle und Br�nde in nicht unerheblichem Ausma� entstanden!
Im Zweifel holen Sie sich bitte bei St�dten und Gemeinden eine telefonische Auskunft, ob der Start der Skyballons erlaubt ist!
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbu�en!
Der Gebrauch von Himmelslaternen im europ�ischen Ausland (au�erhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst gekl�rt werden.
Die Fuglaterne oder Gl�ckslaterne darf nur bis zu einer Windst�rke von maximal 2 Bft aufsteigen. Erlaubt ist der Aufstieg bei Windstille und sehr leichtem Wind. Bei h�heren Windst�rken kann die Gl�ckslaterne abgetrieben werden und Br�nde verursachen. Bitte beachten Sie unbedingt die vorherrschende Windrichtung und vermeiden Hindernisse in der Flugbahn.
Bei starker Luftfeuchtigkeit, Nebel, Regen ist ein Aufsteigen der Gl�ckslaterne nicht m�glich.
Bringen Sie keine Schnur an der Himmelslaterne an! Der Flugk�rper ist aus Papier und wird sich beim Kippen entz�nden. Die Skylaterne steigt bei Windstille ca. 400 bis 600 Meter gerade auf und f�llt in einem Radius von ca. 50 bis 100 Metern wieder nach unten.
Entfalten Sie das Papier der Gl�ckslaterne so weit wie m�glich und z�nden Sie anschlie�end den Brennk�rper an. Eine Anwendung mit 2 Personen ist dringend zu empfehlen: Das Bereithalten des Flugk�rpers und das Anz�nden der Brennkammer ist f�r eine einzige Person zu gef�hrlich, da der Flugk�rper sich entz�nden kann.
Die Fluglaterne besteht aus Reispapier und Bambus und ist daher biologisch unbedenklich. Sie kann nur einmal verwendet werden.
Als Wiederverk�ufer und Anbieter der Gl�ckslaternen schlie�en wir eine Haftung unsererseits bei Unf�llen, Br�nden, Verbrennungen oder sonstigen entstandenen Sch�den ausdr�cklich aus. Wir bitten dringend um Einhaltung der o.g. Sicherheitsvorschriften,
sowie der gesetzlichen Vorschriften.
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